Skip to main content

LRT - Lese-Rechtschreib-Training

Förderkonzept „Lese-Rechtschreib-Training“ an der Lautereck- Realschule Sulzbach

An der Lautereck-Realschule findet in Klasse 5 und 6 eine einstündige wöchentliche Förderung für Schüler statt, die Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben haben. Pro Jahrgangsstufe wird ein LRT-Kurs durchgeführt, an dem bis zu 10 Schüler teilnehmen können.

Zielgruppe

Schülerinnen und Schüler, die eine LRS aufweisen, haben bis zum Ende der Klasse 6 ein Recht auf Förderung im Lese-Rechtschreibbereich (vgl. Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008: "Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf.")

Regelung

Zu Beginn der Klasse 5 wird in allen fünften Klassen ein standardisierter Rechtschreibtest (DRT 5) durchgeführt. Der DRT 5 ist ein Rechtschreibtest, der das Rechtschreibkönnen und die grundlegenden Rechtschreibstrategien der Schüler feststellt und ist eine sichere Grundlage für die Planung von Fördermaßnahmen. Mittels dessen Ergebnis ermitteln die LRT-Lehrer der 5. Klassen die Schüler und Schülerinnen für den LRT-Förderkurs. Dieser enthält LRS-Förderung nach der FRESCH-Methodik, Übungen zur Lese- und Konzentrationsförderung und allgemeine Rechtschreibförderung.

In Klasse 6 wird der Kurs weitergeführt, hier kommen eventuell weitere Schüler dazu oder es haben sich einzelne Schülerinnen und Schüler soweit verbessert, dass sie dem Kurs fernbleiben können. Dies wird mit Hilfe der HSP 5-10 ermittelt.

Inhalte des Kurses

  • Rechtschreiben: Regeln, Lernstrategien, Merkwörtertraining
  • Lesen: lautes Lesen (Betonung) und stilles Lesen (Leseverständnis)
  • Konzentrationsübungen, Rhythmusübungen, Spiele

Allerdings können die Schüler nur dann teilnehmen, wenn sie bereit sind, folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Regelmäßige Teilnahme am Kurs
  2. Mitnahme des LRT-Materials
  3. Regelmäßiges Erledigen der Hausaufgaben

Wenn dies nicht erfolgt, wird dem Schüler die weitere Teilnahme verwehrt und ein anderer Schüler hat die Möglichkeit in den Kurs zu kommen.

Information der Eltern

Zur Information der Eltern ist ein regelmäßiger Kontakt mit den beteiligten Lehrern erforderlich. Dies kann im Rahmen der Elternsprechtage oder bei individuellen Terminen erfolgen. Außerdem wird ein LRT-Elternabend angeboten bzw. bei regulären Elternabenden entsprechend informiert. Die Lehrer nennen den Eltern geeignete Fördermaterialien. Die LRT-Lehrer stehen zur Beratung zur Verfügung.

Nachteilsausgleich und Notenschutz

Die Kinder, die einen LRT- Kurs besuchen, bekommen einen einheitlichen Nachteilsausgleich, indem Zeitzuschlag gewährt wird. Andere Formen des Nachteilsausgleichs oder das Abweichen von Grundsätzen der Leistungsbewertung (Notenschutz) werden bei Schülern mit besonderen Problemen (bspw. eine nachgewiesene Rechtschreibstörung) im Einzelfall entschieden und müssen durch die Klassenkonferenz genehmigt werden. Der Notenschutz wird im Zeugnis dokumentiert.

Verantwortlichkeit

Ansprechpartnerinnen sind Frau Friedrich und Frau Linsmaier.

LRT- Förderlehrer und die Deutschlehrer der fünften und sechsten Klassen bleiben im ständigen Austausch, um eventuell neue Schüler in den LRT-Kurs einzubringen und um die Lese- und Rechtschreibleistungen der betroffenen Schüler zu analysieren.